Unsere Standorte befinden sich in Innsbruck und Villach. Außerdem bieten wir auch Online-Termine via Videotelefonie (auf Wunsch verschlüsselt) an, sodass Sie örtlich ungebunden sind.
Für privat Versicherte und Selbstzahler:
Die Kosten für eine klinisch-psychologische Sitzung à 50 min betragen zwischen 120€ und 150€. Vereinzelt können für Leistungen wie Diagnostik oder Befundberichte zusätzliche Kosten entstehen. Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag übernehmen einige private Versicherungen einen Großteil der Kosten.
Studierende in Innsbruck können bis zu zehnmal 55€ bei der ÖH zur Erstattung ansuchen.
Für gesetzlich Versicherte:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung in einer Privatpraxis regelhaft leider nicht. Sie können aber gerne als Selbstzahler zu uns kommen.
Für privat Versicherte und Selbstzahler:
Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung à 50 min betragen zwischen 120€ und 150€. Vereinzelt können für Leistungen wie Diagnostik oder Befundberichte zusätzliche Kosten entstehen. Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag übernehmen einige private Versicherungen einen Großteil der Kosten.
Studierende in Innsbruck können bis zu zehnmal 55€ bei der ÖH zur Erstattung ansuchen.
Für gesetzlich Versicherte in Österreich:
Es gibt die Möglichkeit von der Krankenkasse einen Zuschuss von derzeit €33,70 (ÖGK) bzw. €46,60 (BVAEB), €45,00 (SVS) oder €65,00 (KUF) pro Psychotherapiestunde zu beantragen, sofern eine Psychotherapeut:in feststellt, dass eine "krankheitswertige Störung" vorliegt. Es ist notwendig vor der zweiten Psychotherapiesitzung eine ärztliche Bestätigung einzuholen, um den Zuschuss zu erhalten. Ab der 10. Sitzung ist ein "Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin(en)" von der Psychotherapeut:in auszufüllen. Die Überweisung des Zuschusses erfolgt – wie beim Wahlarztsystem – nach Einreichung der Honorarnote der Psychotherapeut:in bei der zuständigen Krankenversicherung. Beim ersten Einreichen muss die ärztliche Bestätigung beigelegt werden.
Für gesetzlich Versicherte in Deutschland:
Es gibt die Möglichkeit von Ihrer Krankenkasse in Deutschland einen Großteil der Kosten im Kostenerstattungserfahren zurückerstatten zu lassen, sofern eine Psychotherapeut:in feststellt, dass eine "krankheitswertige Störung" vorliegt. Häufig sind die ersten drei Sprechstunden und vier probatorische Einheiten ohne eine Antragstellung möglich. Spätestens jedoch nach sieben Sitzungen muss eine Antragstellung bei der Krankenkasse erfolgen. Je nach Bundesland werden ca. 80-120€ je Einheit von der Kasse übernommen. Wenn Sie sicher gehen wollen, welche Leistungen Ihr individueller Versicherungsvertrag vorsieht, rufen Sie am besten vorher bei Ihrer Krankenkasse bzw. der Beihilfe an.
Das Honorar wird individuell vereinbart und liegt zwischen 120€ und 200€. Im Falle eines Coachings, einer Supervision oder Selbsterfahrung wird die Krankenkasse nicht beteiligt. Die Kosten im beruflichen Kontext können jedoch ggf. von der Steuer abgesetzt werden.